Anders als die staatliche Außenpolitik unterliegt die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union dem Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung – eine koordinierende Zuständigkeit, bei der die Mitgliedstaaten innerhalb des durch die EU-Verträge gesteckten Rahmens weitgehend frei bleiben. Die Mitgliedstaaten sind jedoch dazu verpflichtet, auf eine kohärente Politikgestaltung zu achten und im Geiste gegenseitiger Loyalität einheitlich aufzutreten. In diesem Spannungsfeld zwischen begrenzter Einzelermächtigung und staatlicher Flexibilität liegen die Handlungsformen, in denen die Union und die Mitgliedstaaten im Rahmen der GASP tätig werden. Die Autorin ordnet die in der GASP bestehenden Handlungsformen einer allgemeinen Systematik der Handlungsformlehre zu und eruiert inwiefern diese dem Leitprinzip der außenpolitischen Kohärenz innerhalt der GASP dienlich sind.