Die Arbeit widmet sich dem oftmals vernachlässigten strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten im Geistigen Eigentum. Durch die zunehmende Digitalisierung und Ökonomisierung häufen sich ungeklärte Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten, die verschiedene Aspekte des Zivil- und Strafrechts, des Verfassungsrecht sowie der Rechtsphilosophie betreffen.
Den Schwerpunkt bildet die Auseinandersetzung mit der Strafwürdig- und -bedürftigkeit von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Im besonderen Fokus steht dabei der strafrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz und die Entwicklung eines neuen Prüfungsmaßstabes sowie die Frage, ob die Rechtsgutslehre eine Verankerung in der Verfassung finden kann. Am Ende steht ein Maßnahmenkatalog der zu einem verbesserten Schutz von Persönlichkeitsrechten führen soll, um einer drohenden Relativierung des Persönlichkeitsrechtsschutzes und des Bestimmtheitsgrundsatzes entgegenzutreten.