Wo bezieht die öffentliche Hand Vertreter des religiösen, weltanschaulichen und konfessionslosen Spektrums in ihre Beratungs- und Entscheidungsgremien ein – und welche Zwecke stehen hinter der Beteiligung dieser zivilgesellschaftlichen Organisationen an der staatlichen Willensbildung? Das Werk stellt den empirischen Befund auf Bundes- und Landesebene umfassend dar und fragt zugleich nach der Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung, insbesondere vor dem Hintergrund der Pflicht der öffentlichen Hand zur religiös-weltanschaulichen Neutralität und zur Gleichbehandlung einschlägiger Gemeinschaften und Verbände in einer von zunehmender religiös-weltanschaulicher Pluralität geprägten Gesellschaft.