Die Europäische Union hat 2010 die "Richtlinie 2010/31/EU" erlassen. Gemäß dieser Richtlinie haben die Mitgliedstaaten einen nationalen Niedrigstenergiegebäude-Standard festzulegen und ab 01.01.2019 für neu zu errichtende öffentliche Gebäude bzw. ab 01.01.2021 für alle sonstigen Neubauten anzuwenden. Im Rahmen des Forschungsprojekt hat sich ergeben, dass ein von der EU angestrebter Niedrigstenergiegebäude-Standard mit der Bedingung eines Cost-Optimal-Levels einen Standard ergibt, der nahe dem derzeit in Deutschland durch die EnEV 2016 vorgegebenem Standard liegt. Die Untersuchungen dieses Projektes ergaben daher nur eine geringfügige Erhöhung der derzeitigen Energieeffizienzanforderungen des Referenzgebäudes für neu zu errichtende Gebäude in Deutschland durch Modifikation der U-Werte der Gebäudehülle und der Anlagentechnik.