Das Bürgerliche Gesetzbuch vertritt vordergründig einen engen Sachbegriff, der allerdings wenig Ansatz für eine plausible Objektlehre bietet, wie sie einer Zivilrechtskodifikation an sich zu entnehmen sein müsste. Missverständliche Formulierungen im Normtext selbst verschärfen die Problematik.
Hintergrund der konkreten Fassung des BGB sind Lehrmeinungen der Pandektenwissenschaft und der Historischen Rechtsschule, die beide allein aus zeitgenössischem Bezug etwa zur Philosophie Immanuel Kants erklärbar sind, nicht jedoch aus den Traditionen des römischen Rechts, auf das sie sich berufen.
Das Buch analysiert das BGB selbst ebenso wie wesentliche Schriften der Pandektistik und prüft diese am antiken, mittelalterlichen und neuzeitlichen römisch-gemeinen Recht. Im Ergebnis kommt es zum Vorschlag einer Neusystematisierung der zivilrechtlichen Objektlehre.