Vorliegender Band versammelt in sechs Kapiteln die sonstigen Sozialrechtsgebiete, die weder zum Sozialversicherungsrecht noch zum Recht der Existenzsicherung gehören. Nur zwei dieser Rechtsmaterien sind Teile des SGB, wobei das Kinder- und Jugendhilferecht Gegenstand des SGB VIII ist, während das Recht der Eingliederung behinderter Menschen im SGB IX geregelt ist. Die außerdem dargestellten Rechtsgebiete gelten nach § 68 SGB I als besondere Teile des SGB.