In den letzten Jahren wurden die bundesrechtlichen Terrorismusabwehrmaßnahmen in Deutschland verschärft und ihr Einsatzzeitpunkt weit in das Vorfeld eines konkreten Anschlags vorverlagert. Dies führt zu einem großflächigen Überschneidungsbereich von gefahrenabwehrrechtlichen und strafprozessualen Ermittlungsmöglichkeiten und verändert die operative Ausrichtung der Sicherheitsarchitektur. Diese Veränderungen sind insbesondere unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten bedenklich und werden im Rechtsvergleich zu den USA kritisch gewürdigt. Im Ergebnis zeigt diese Arbeit, dass rechtspolitischer Handlungsbedarf besteht, und entwickelt entsprechende Handlungsvorschläge.