In Zeiten angespannter Haushaltslagen und zunehmender Insolvenzen kommunaler Unternehmen stellt die Haftung der Gemeinde bei Ausgliederung öffentlicher Aufgaben in private Gesellschaften eine aktuelle Problematik dar. Die vorliegende Arbeit gibt einen Überblick über die haftungsrechtlichen Risiken für die Gemeinden. Trotz der in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Haftungsbeschränkung können sich die Kommunen als Gesellschafter unter Umständen einer unbeschränkten Haftung ausgesetzt sehen. Untersucht werden neben verfassungsrechtlichen und staatshaftungsrechtlichen Einstandspflichten insbesondere gesellschaftsrechtliche Anspruchsgrundlagen. Da die Haftungsbeschränkung eine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Privatisierung ist, muss auch die Kommunalaufsicht ihre Einhaltung überprüfen, um nicht von den Gemeinden im Wege der Amtshaftung in Regress genommen zu werden. Mit der Neufassung des Gemeindewirtschaftsrechts in Sachsen wurden stärkere Kontrollen bei der privatrechtlichen Betätigung einer Gemeinde eingeführt.