Die Konzeption:

Der Grundkurs im öffentlichen Recht ist primär für Studienanfänger bestimmt und folgt einer mit Erfolg praktizierten Grundkonzeption in der Ausbildung. Grundzüge des Staatsrechts, der Verfassungslehre und der Allgemeinen Staatslehre stehen dabei im Mittelpunkt. Integriert sind stets auch verfassungsgeschichtliche und verwaltungrechtliche Aspekte. Unter Einbeziehung gesellschaftlich-soziologischer und politischer Hintergründe wird gewissermaßen der "Staat in Aktion" dargestellt. Eingefügte Verständnisfragen und Fallbeispiele dienen der Repetition und Eigenkontrolle der Studierenden. Hinweise zum Anfertigen von Übungsarbeiten und eine Vielzahl von Schaubildern runden das Lehrbuch didaktisch ab.