Der Autor analysiert das Phänomen der interinstitutionellen Vereinbarungen zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat in seinem historischen Kontext und seiner verfassungsrechtlichen Bedeutung. Im ersten Teil legt er dar, dass es sich nicht um ein informelles Instrument in einer Grauzone der Verträge handelt, sondern um eine zulässige und rechtlich bindende Handlungsform der Interorgankooperation. Auf die Handlungsform der interinstitutionellen Vereinbarung sind die Erkenntnisse der europäischen Handlungsformenlehre grundsätzlich anwendbar. Im zweiten Teil wird diese Handlungsform verfassungsrechtlich eingeordnet. Dabei wird eine Neubestimmung des Interorganverhältnisses vorgenommen, welche die herkömmliche Gewaltenteilungslehre weiterentwickelt. Interinstitutionelle Vereinbarungen bilden dieses Verhältnis der prozeduralen Koalition genau ab.