Paul Hinschius (1835–1898) war ein bedeutender deutscher Kirchenrechtler. Er veröffentlichte zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten, darunter die erste kritische Ausgabe der pseudoisidorischen Dekretalen sowie Kommentare zu Kirchengesetzen. Vor allem aber wurde er durch sein Hauptwerk „Kirchenrecht“ berühmt, welches zwar unvollendet blieb, jedoch von grundlegender Bedeutung für das Kanonische Recht war.
Paul Hinschius studierte Rechtswissenschaft in Heidelberg und Berlin. Nach seiner Promotion im Jahre 1855 war er in Berlin als Gerichtsreferendar tätig, habilitierte sich anschließend und wurde 1863 als außerordentlicher Professor für Kirchenrecht, Deutsches Recht und Zivilprozeß nach Halle berufen. Anschließend kehrte er in gleicher Funktion nach Berlin zurück und war später als ordentlicher Professor in Kiel und in Berlin tätig. Als Reichstagsabgeordneter und Mitglied des Preußischen Herrenhauses stand er der preußischen Regierung im Kulturkampf zur Seite und war maßgeblich an der Formulierung der kirchenpolitischen Gesetze beteiligt.