Das Zisterzienserinnenkloster St. Mariae zu Welver entstand 1238 auf Initiative des Mutterklosters Marienborn in Lippramsdorf bei Haltern. Der erste Teil des vorliegenden Buches gibt einen Rückblick auf die Geschichte des Klosters, der auf die schwierige Aufnahme der jungen Gründung in den Orden der Zisterzienser ebenso eingeht, wie auf den erfolgreich abgewendeten Niedergang der Klosterdiszip-lin im ausgehenden 15. Jh. Als isolierte katholische Einrichtung inmitten eines von der ‚Territorialmacht’ Soest beherrschten protestantischen Umfeldes war die Frauenzisterze Welver seit der Einführung der Reformation in Soest vielfältigen Einschränkungen ausgesetzt, die im 17. Jh. sogar dazu geführt haben, dass der Konvent seine Gottesdienste nur noch auf der Nonnenempore der eigenen Kirche abhalten durfte, während der Kirchenraum von der neu eingerichteten evangelischen Pfarrgemeinde genutzt wurde. Der mehrheit-lich adelige Konvent beugte sich dennoch nicht den von Soest ausgehenden Forderungen nach einer Abkehr vom katholischen Bekenntnis und war bis zu seiner Säkularisierung im Jahr 1809 das einzige Frauenkloster in der Soester Börde, das sich allen Anfeindungen zum Trotz hatte behaupten können. Mittels des Neubaus seiner herrschaftlich wirkenden Klostergebäude (ab 1687) und der Errichtung einer barocken Klosterkirche (1697-1707) brachte das Kloster darüber hinaus seinen ungebrochenen Überlebenswillen auch architektonisch eindrucksvoll zum Ausdruck.
Mit der Auflösung des Klosters wurden auch seine Schätze eingezogen, die im Laufe der Zeit verkauft und heute an unterschiedlichen Standorten zu finden oder größtenteils sogar verschwunden sind. Handschriftenfragmente aus dem 14. Jh., eine barocke Monstranz (1722), ein römisches Messbuch (1704) und das lebensgroße Portrait einer seiner Äbtissinnen (1735) sind aber noch erhalten. Sie werden in der vorliegenden Veröffentlichung erstmals detailliert beschrieben und unter ikonologischen Gesichtspunkten ausgewertet. Im letzten Teil der Arbeit wird auf die Entstehung der Pfarrgemeinde St. Bernhard zu Welver (1806) eingegangen und beschrieben, warum sich das Land Nordrhein-Westfalen bis heute im Rahmen seiner Patronatsverpflichtungen am Erhalt der Pfarrkirche und des verbliebenen Gäste- und Prioreitraktes des ehemaligen Klostergebäudes beteiligt.