Inhaltlich behandelt der Erste Teil den rechtlichen Schutz von Computerprogrammen und Datenbanken. Der Zweite Teil ist der Verwertung von Computerprogrammen im Wege der gängigsten Lizenzierungsformen gewidmet. Praktische Fragen stehen dabei im Vordergrund. Zugleich kommt der systematische Zusammenhang nicht zu kurz.