Der SWÖ-KV ist zum Leitkollektivvertrag für den Gesundheits- und Sozialbereich avanciert. Er gilt nicht nur für Mitglieder der Sozialwirtschaft, sondern auch für fast alle Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste präventiver,betreuender und rehabilitativer Art auf Grund der Satzung.Dieses Ergänzungsheft stellt die Änderungen des SWÖ-KV 2023 im Vergleich zur letztjährigen Fassung dar. Es werden die bevorstehenden Änderungen ab 1. Jänner 2023 dargelegt.