Das 16. und 17. Jahrhundert waren eine Umbruchphase der vormodernen Justiz. Straftatbestände und Strafen wurden stärker ausdifferenziert, die territoriale Rechtsprechung zentralisiert, das Gnadenrecht zunehmend monopolisiert und formalisiert.

Die Studie betrachtet am Beispiel Kursachsens zentrale Aspekte dieses Umbruchs. Dafür leuchtet sie die Gestaltungspotentiale territorialer Herrschaft in der Strafrechts- und Gnadenpraxis aus. Strafrecht und Gnade erweisen sich dabei nicht als konträre Wirkmechanismen, sondern vielmehr als einander ergänzende Bereiche einer vormodernen Justiz, die von institutionalisierten und verrechtlichten Entscheidungspraktiken geprägt war.