Die nordrhein-westfälische Kommunalverfassung ist durch das „GO-Reform-Gesetz 2007“ und das „Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes“ in ihren Strukturen zum Teil grundlegend verändert worden.

Neben der Verlängerung der Wahlzeiten von (Ober-)Bürgermeistern und Landräten auf sechs Jahre betreffen die Änderungen u. a. die Erweiterung der Bürger- und Einwohnerrech-te durch Einführung eines Ratsbürgerentscheids, den gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Zuwendungen für Gruppen sowie Sach- und Kommunikationsmittel für Einzelratsmitglieder, die Neuausrichtung des Gemeindewirtschaftsrechts, ein geändertes Sitzverteilungsverfahren für die Räte und die Ausschüsse sowie die Kompetenzabgrenzung zwischen Rat und Bürgermeister.
„Die neue Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen“ bietet eine umfassende, praxisnahe und auf die Bedürfnisse ehrenamtlicher Kommunalpolitik abgestimmte Erläuterung der Ge-meinde- und Kreisordnung mit ihren Änderungen.

In Fortsetzung der bewährten Darstellung des KPV-Bildungswerkes zur Kommunalverfassung NRW legt der Herausgeber die wesentlich überarbeitete Fassung des Buches vor.

Im Zentrum der umfangreichen Betrachtung stehen die vielfältigen Fragen und Probleme der kommunalen Praxis. Zudem werden die aktuellen Änderungen, wie die stärkere Stellung von Fraktionen, Gruppen und Einzelratsmitgliedern, die weiterentwickelte Kompetenzabgrenzung zwischen Hauptverwaltungsbeamten und Räten bzw. Kreistagen, aber auch das neue Verfahren zur Ausschussbesetzung nach Hare/Niemeyer behandelt.

Ferner enthält das Buch eine umfassende Darstellung der Einnahmewirtschaft der Gemeinden, des Haushaltsrechts nach dem „Neuen Kommunalen Finanzmanagement“ sowie der geänderten Anforderungen an die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.

Die Einarbeitung von Schaubildern sowie der umfangreiche Anhang mit Gesetzestexten, Mustersatzungen und beispielhaften Geschäftsordnungen machen die Ausführungen für den Leser nachvollziehbar und verständlich. Damit ist „Die neue Kommunalverfassung in Nordrhein-Westfalen“ als Grundlage für die kommunalpolitische Arbeit in den Räten und Kreistagen für jeden Kommunalpolitiker unentbehrlich.