Das Kirchenbuchduplikat Niederkleen besteht aus einer Sammlung handschriftlicher Kopien des Kirchenbuchs, die von 1771 bis 1874 für die Justizbehörde der Landesregierung angefertigt wurden. Alljährlich wurden zu Beginn eines neuen Jahres die Kirchenbucheinträge des Vorjahres extrahiert. Die im Kirchenbuch vorhandenen Angaben zu den Heiraten, Geburten, Taufen, Sterbefällen, Beerdigungen und Konfirmationen wurden weitgehend wortgetreu übernommen und in einer wenige Seiten umfassenden Abschrift aufgelistet. Die Kopien wurden in der Regel durch den Gemeindepfarrer erstellt; zeitweilig wurde diese Aufgabe auch einem Pfarrvikar oder dem Schullehrer übertragen. Die Kirchenbucheinträge wurden mit einer fortlaufenden Nummerierung versehen und sind in leicht veränderter Form hier wiedergegeben.