Die von dem "Rheinischen Verein für Rechtsgeschichte e. V." zu Köln ins Leben gerufene neue Reihe KÖLNER RECHTSGESCHICHTLICHE VORTRÄGE wird eröffnet mit vorliegendem Vortrag von Prof. Dr. Dres. h. c. mult. Peter Landau.
Hierin weist der A. nach, dass in Köln zwischen 1165 und 1190 eine bisher fast unbekannte eigenständige Rechtsschule lebte, die nicht nur juristische Lehrbücher und Einführungen verfasste, sondern auch grundlegende Erkenntnisse über das Verhältnis von Gerechtigkeit und Solidarität, von 'ius naturale' und 'ius positivum' und von göttlicher Gerechtigkeit und irdischem Recht gewann, vor allem aber erstmals den Satz "Quod omnes tangit, ab omnibus approbari debet" formulierte, der auch heute noch als Grundsatz jede Demokratie beherrscht.