Der Autor dieser Abhandlung versucht von G. W. F. Hegels (1770-1831) philosophischer Position eines ganz bestimmten vernunftontologischen Monismus einen neuen Zugang zu seiner reifen Rechtsphilosophie von 1821, den „Grundlinien der Philosophie des Rechts“, und damit zu der innerhalb der Hegelforschung lang und viel diskutierten Frage nach der ,Logik der Rechtsphilosophie‘ zu gewinnen, womit sich einhergehend die Möglichkeit eröffnet, die Theorie der Sittlichkeit mit ihren Formen der Familie, der bürgerlichen Gesellschaft und des Staates in inhaltlicher Hinsicht als eine Theorie des sich ergänzenden Zusammenhanges verschiedener Formen von Gemeinschaft und Gesellschaft zu verstehen.