Über die Hartz-IV-Reformen wird politisch und gesellschaftlich weiterhin sehr kontrovers gestritten. Die betroffenen Hilfesuchenden und die umsetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bisher die Leidtragenden, die in diesem spannungsvollen Alltag mit dem unklaren „Förder- und Forderauftrag“ weitgehend allein gelassen werden. Das Buch greift dort ein, wo sich der Auftrag an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuspitzt: bei der Frage, ob sich Hilfebedürftige einer zumutbaren Mitwirkungsverpflichtung entziehen, mit der Folge, dass dann die existenzsichernden Leistungen zu kürzen oder zu entziehen sind. Von den Praktikern werden derartige Gespräche „Sanktionsgespräche“ genannt.

Nach einer Analyse der Erwartungshaltungen des Gesetzgebers und der Leistungsempfänger aus den bisherigen Sozialämtern und der Bundesagentur für Arbeit und einer Aufarbeitung von nationalen und internationalen Wirkungsstudien von Sanktionsmechanismen in der Beschäftigungsförderung, werden beraterische Angebotsformen vorgestellt, die die Erwartungshaltung bisher fragmentiert erfüllten. Aus den dahinterliegenden Theoriegebäuden wird ein idealtypisches Modell erarbeitet, wie Beraterinnen und Berater das Sanktionsgeschehen in der Grundsicherung ethisch vertretbarer und wirkungsorientierter umsetzen können. Im Abgleich mit der Realität vor Ort gibt der Autor einen Einblick in das beraterische Selbstverständnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie der Leistungsberechtigten und weist nach, dass die deutliche Mehrzahl der Gespräche dem entwickelten Anspruch nicht gerecht werden (können). Er analysiert Ursachen und gibt Empfehlungen, wie auf den verschiedenen Ebenen der handelnden Akteure alle zu einer Besserung der Rahmenbedingungen und zu einem menschlicheren Umgang miteinander finden können.