Forschungen zur antiken Sklaverei betreffen historische, rechts-, religionshistorische und sozialgeschichtliche Aspekte. Die von Jürgen Blänsdorf vorgelegte Interpretation aller ca. 900 Äußerungen Ciceros unter mentalgeschichtlichem Aspekt ergibt, dass die Stadtsklaven und Freigelassenen der späten römischen Republik – vor kurzem auch sie noch Sklaven – als Fachleute und Persönlichkeiten geschätzt und respektiert wurden. Sie waren Buchhalter mit direktem Zugriff auf das Barvermögen ihrer Herren, Bibliothekare und Ärzte, waren in die politischen Ereignisse eingeweiht, als Briefboten sogar Geheimnisträger und hatten ihre Herren auch in Finanz- und Rechtsgeschäften zu vertreten. Verbrechen begingen sie immer nur auf Befehl ihrer Patrone.
Es ergibt sich aber auch, dass Cicero und seine Zeitgenossen keine unübersteigbare Grenze zwischen der Existenz von Freien und Unfreien sahen. Die Gefahr, die Freiheit zu verlieren, bestand schon immer in realer wie politischer und moralischer Hinsicht. Gerade die neuen Machthaber hatten gelehrt, welche Rechte den römischen Bürgern unter der Tyrannei Caesars und seiner Nachfolger verloren zu gehen drohten.