Nach einer langen Zitterpartie ist der Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.

Der Vertrag von Lissabon nimmt grundlegende Änderungen - einschließlich einer neuen Artikelnummerierung - an den bestehenden EU-Verträgen vor. Die Europäische Gemeinschaft geht in der Europäischen Union auf, die mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet wird.

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird die institutionelle Krise der Europäischen Union mit nunmehr 27 Mitgliedstaaten beendet und die Handlungsfähigkeit der EU nach Innen und Außen erhöht, ihre demokratische Legitimation verstärkt und ganz allgemein die Effizienz ihres Handelns verbessert.

Die Neuauflage des bewährten Standardkommentars berücksichtigt neben den umfangreichen Änderungen des Reformvertrags von Lissabon die aktuelle Rechtsprechung des EuGH und des EuG, welche für die Auslegung des Unionsrechts von erheblicher Bedeutung ist.