In vielen Bereichen des Privatrechts wird die Privatautonomie von Vertragsparteien zunehmend gesetzlich beschränkt. Stefan Bechtold zeigt an Beispielen aus dem allgemeinen Zivilrecht, dem Verbraucherschutzrecht sowie dem Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht Grenzen auf, bei denen zwingendes Vertragsrecht als Regulierungsinstrument versagt. Dabei öffnet sich die Untersuchung dem heutigen Methodenapparat von " (behavioral) law and economics " in seiner ganzen Breite und Tiefe. Auf dieser Grundlage entwickelt der Autor Bausteine einer funktionalen Rechtsetzungslehre, welche die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Regulierungsinstrumente im Privatrecht untersucht. Auch analysiert er, in welchem Umfang eine Integration ökonomischer und verhaltenswissenschaftlicher Erkenntnisse in rechtswissenschaftliche Untersuchungen möglich ist. Thematisiert werden damit auch die Grenzen sozialwissenschaftlicher Methoden.