Der EuGH hat 2017 in seiner Entscheidung „CTL Logistics“ eine eigenständige zivilgerichtlichen Billigkeitskontrolle neben der behördlichen Regulierung von Eisenbahnnutzungsentgelten für unzulässig erklärt. Der Band spürt der Frage nach, welche Konsequenzen diese Entscheidung für das Kartellrecht hat. Insbesondere wird der Frage nachgespürt, ob Art. 102 AEUV im Lichte der EuGH-Entscheidungen „Deutsche Telekom“ und „Crehan/Courage“ auch weiterhin in Stand alone-Verfahren durch die Zivilgerichte für eine Entgeltkontrolle angewendet werden kann, wie der BGH 2019 in der Entscheidung „Trassenentgelte“ vertreten hat. Der Band enthält ein Gutachten im Auftrag der DB Netz AG.