Dass eine gewaltsame Auseinandersetzung Mann gegen Mann dem Recht oder gar der Gerechtigkeit zum Sieg verhilft, ist nach heutigen Maßstäben ausgeschlossen. Anders hingegen im Mittelalter: Über Jahrhunderte konnte hier das sog. duellum seinen Platz im Recht behaupten und sich überdies als
erzählerisches Sujet etablieren. Diese Langlebigkeit zeugt aber gerade nicht von der Unverrückbarkeit einer Norm; vielmehr belegt sie die kulturelle Prägekraft des gerichtlichen Zweikampfes, deren Facetten in der Studie primär anhand der Analyse erzählender Textzeugnisse rekonstruiert werden.