In Spanien erfuhr der elektronische Vertragsschluss erst mit dem Ley de servicios de la sociedad de información y de comercio electrónico eine gesetzliche Regelung, wohingegen in Deutschland durch Rechtsprechung und Lehre bereits vor 2002 eine weitestgehende Einigung über die rechtliche Bewertung vorlag.
Die vorliegende Arbeit beleuchtet die Frage, welche Implikationen die Enthumanisierung des Vertragsschlusses durch elektronische Kommunikationsmittel für den Moment des Vertragsschlusses für beide Rechtsordnungen hatte. Dabei werden Bezüge zu den jeweiligen Vertragsschlussmodellen hergestellt. Relevante Umsetzungsnormen der Fernabsatzrichtlinie ebenso wie der E-Commerce-Richtlinie bilden einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit. Abschließend wird auf internationales Recht, wie z.B. die United Nations Convention on the Use of Electronic Communications in International Contracts, verwiesen.