Die vorliegende Arbeit untersucht die sogenannten besonderen juristischen Schlussformen unter einer doppelten Fragestellung: Können sie tatsächlich logische Gültigkeit in Anspruch nehmen und spiegeln sie – ihrem Hauptanwendungsgebiet entsprechend – die juristische Problematik der Rechtsfortbildung angemessen wider? In kritischer Auseinandersetzung mit dem bisherigen Meinungsstand werden differenzierte Antworten und neue Lösungsansätze entwickelt. So kann man z. B. dem Analogieschluss durchaus eine logisch korrekte und juristisch relevante Fassung geben, wenn man ihn nicht als Ähnlichkeitsschluss, sondern als Verallgemeinerungs-verfahren versteht. Generell zeigt sich, dass man niemals unmittelbar aus dem gegebenen Recht auf die Behandlung ungeregelter Fälle schließen kann, sondern dafür immer zusätzliche Prämissen benötigt. Bei allen Schlussformen werden sorgfältig die einzelnen Argumentationsschritte offengelegt, die man durchlaufen muss, um sein jeweiliges Argumentationsziel zu erreichen. Auf diese Weise trägt die Untersuchung zur Transparenz der juristischen Diskussion in der Rechtsfortbildung bei.