Die Praxis der »Kriminalbiologischen Untersuchung« unterwarf Strafgefangene in Bayern detaillierten Vermessungs- und Erfassungspraktiken: 1923 mit dem Ziel eingerichtet, besserungsfähige von unverbesserlichen Verbrechern unterscheiden zu können, wurden mit dieser Methode Biographie, Leben und Persönlichkeit von Gefangenen bestimmt, ihre Körper vermessen und sie selbst sowie ihre Verwandten erbbiologisch erfasst. Unter wissenshistorischer Perspektive gibt Thomas Kailer Einblicke in diese extensiven Vermessungs- und Erfassungspraktiken, die von der kriminalbiologischen Annahme eines Zusammenhangs von biologischer Disposition und Kriminalität dominiert waren.