Art. 78 der Verfassung des Kantons Graubünden hält fest, dass die Aufgaben des Kantons periodisch auf Ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Finanzierbarkeit hin überprüft werden. Um eine solche Aufgabenüberprüfung konzeptionell und inhaltlich verorten zu können, werden in dieser Publikation die entsprechenden Ansätze in allen Schweizer Kantonen, dem Bund sowie im grenznahen Ausland analysiert. Es zeigt sich, dass weder in der Schweiz noch im Ausland eine einheitliche und bewährte Methodik zur Erfassung und Überprüfung von staatlichen Aufgaben existiert. Deshalb entwickelt die Studie eine Aufgabentypologie und ein Beurteilungsschema.

Gestützt auf die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung, die funktionale Gliederung gemäss Regierungsprogramm sowie die Systematik der Kantonsverfassung und Gesetzgebung entsteht ein Aufgabenportfolio.

Die so identifizierten Aufgaben durchlaufen ein mehrstufiges Prüfungsraster. Die erste Stufe bildet eine Grobprüfung, welche eine Triagierung bezüglich Prüfbarkeit der Aufgaben vornimmt. Als kritisch beurteilte Aufgaben werden in der zweiten Stufe einer Detailprüfung nach Notwendigkeit, Wirksamkeit und Finanzierbarkeit unterzogen. Die so erzielten Ergebnisse werden in einem Bericht festgehalten, welcher eine Grundlage für die Erarbeitung des Regierungsprogramms bildet.

Obwohl die erarbeitete Lösung spezifisch auf die Bedürfnisse des Kantons Graubünden zugeschnitten ist, bieten sich Vorgehensweise und Prüfinstrumentarium auch für Aufgabenüberprüfungen in anderen Kantonen oder Staatsebenen an.