Immer wieder liest man in Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union oder in Schlussanträgen der Generalanwälte, dass eine Vorschrift als Ausnahmebestimmung eng auszulegen sei. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber, dass diese Formel nicht pauschal herangezogen wird, sondern Differenzierungen erfolgen. Mit dieser Arbeit wird der Versuch unternommen, eine ausreichende empirische Basis zur Verfügung zu stellen, indem 1.837 Dokumente aus dem Zeitraum von 1997 bis 2015 ausgewertet und kategorisiert wurden. Auf dieser Grundlage wird der europäischen Methodenlehre eine neue Version der Formel vorgeschlagen: Ausnahmevorschriften sollen nicht weiter ausgedehnt werden, als es die Notwendigkeit gebietet (singularia non sunt extendenda praeter necessitatem).