BKAZVO - diese sechs Buchstaben stehen für die Berufskolleganrechnungs- und -zulassungsverordnung vom 16. Mai 2006. Mit ihr will die Landesregierung nach Abstimmung mit dem Landesausschuss für Berufsbildung die Ausbildungssituation in Nordrhein-Westfalen verbessern.
Erstens kann durch Anrechnung von Bildungsgängen am Berufskolleg auf die duale Ausbildung die Gesamtausbildungsdauer der Schülerinnen und Schüler verkürzt werden.
Und zweitens ist der rechtliche Rahmen gegeben, um mit einer vollzeitschulischen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungs- oder Assistentenberuf die Zulassung zu einer Kammerprüfung zu erwerben.
Die Verordnung schreibt für die Zulassung vollzeitschulisch ausgebildeter Jugendlicher zu einer Kammerprüfung einen Konsens vor. Am Runden Tisch sitzen neben dem Berufskolleg und seinem Schulträger auch die Agentur für Arbeit und die zuständigen Kammern und Gewerkschaften und beschließen gemeinsam die Einrichtung neuer Bildungsgänge.
Die BKAZVO entspannt die regionale Ausbildungssituation und bietet den jungen Menschen zusätzliche Chancen.