Freiheit ist ein Thema, das die Geschichte der Philosophie, aber nicht nur ihre Geschichte, seit den Anfängen begleitet. Dabei wurde und wird die Frage gestellt, was denn dieses Wort Freiheit in bezug auf den Menschen bedeuten könne. Je nach Standpunkt lauten die Antworten von „nichts“ bis „alles“. Die einen bestreiten, daß es so etwas wie Freiheit überhaupt geben könne. Die anderen behaupten gerade die Freiheit als ein bestimmendes Merkmal des Menschen.

Das vorliegende Buch versucht, die Freiheit in dem Spannungsfeld von selbstbezüglicher Freiheit, Freiheit des Einzelnen, und fremdbezüglicher Freiheit, Freiheit auch des Anderen, verständlich zu machen. Dieses Widersprüchliche an der Freiheit findet im sich entwickelnden Rechtsstaat seine spannungsreiche Lösung. Im Staat gestaltet der Mensch seine subjektive Freiheit und wird sich als Freiheitswesen objektiv im Zusammenwirken der vielen Freiheitswesen. Kants Rechtsphilosophie steht im Mittelpunkt der Untersuchung, sie stellt die innerliche Freiheit, als Vernunftwesen nur dieser gehorchen zu müssen, und die äußerliche Freiheit, nur dem Recht unterworfen zu sein, als ein Wechselspiel dar, das das Verständnis eines Begriffs von qualifizierter Freiheit aufschließt.