Der verstärkte Einsatz von Immaterialgüterrechten als Mittel des Wettbewerbs stellt die für das Verhältnis von Kartellrecht und Recht des Geistigen Eigentums entwickelten Grundsätze auf die Belastungsprobe und erfordert, das Recht an dieser bedeutsamen Schnittstelle fortzuentwickeln. Die Arbeit leistet hierzu ihren Beitrag, indem die Anwendbarkeit und Reichweite der Fusionskontrolle auf den Erwerb und die Lizenzierung von Immaterialgüterrechten rechtsvergleichend ausgeleuchtet werden. Dies erfolgt u. a. in kritischer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des BGH insbesondere zu den Entscheidungen Warenzeichenerwerb und National Geographic I. Die in der materiellen Fusionskontrolle zu beachtenden Beurteilungskriterien werden systematisch dargestellt und Abgrenzungsfragen – speziell zum Lizenzkartellrecht – beantwortet.