Prägten grausame Strafen den Umgang der Menschen mit Kriminalität in der ländlich-urbanen Gesellschaft Strasburgs der Frühen Neuzeit? Nur bedingt. Vielmehr nutzten die Bewohner der Kleinstadt zwischen 1540 und 1630 Ausgleichsmechanismen zur Bewältigung der Alltagskriminalität, die sich an sozialen Normen, insbesondere der Ehre sowie dem sozialen Kapital des Täters, orientierten. Die Schlichtung innerhalb der Familie, unter Nachbarn oder mit Hilfe lokaler Vermittler diente der Selbstregulierung von Konflikten unter Ausschluss obrigkeitlich-formeller Sanktionsinstanzen. Grausame Strafen waren nicht die Regel. Der Band beleuchtet die Strafpraxis und vermittelt einen facettenreichen sowie quellennahen Einblick in das gesellschaftliche und kriminelle Milieu Strasburgs in der Uckermark.