Die Strafrechtswelt verändert sich derzeit in der Folge einer "Europäisierung" unseres Strafrechts. Weltweit einheitliche Strafrechtsdimensionen sind durch die Einrichtung internationaler Gerichte und insbesondere durch die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs entstanden. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage, inwieweit Strafrecht als technisches Regelungsinstrument begriffen werden kann, das ohne Weiteres neu geschaffen oder von anderswoher einfach übernommen werden kann. Dass in der EU das Strafrecht nach wie vor zum unumstrittenen Zuständigkeitsbereich der einzelnen Staaten gehört, macht ein Vorverständnis der Art deutlich, dass Strafrecht als kulturgebundene Dimension nicht einfach internationalisiert werden kann und soll. Die Autoren dieses Bandes erörtern diese Perspektive, die bislang noch nicht anhand empirischer Befunde, nämlich durch Erfahrungsberichte zu den Effekten der Übernahme fremden Rechts, untersucht worden ist.