Gegenüber den Hauptredaktionen A, B und C standen die Mischredaktionen D, I und d stets im Abseits. Da die betreffenden Handschriften sowohl Elemente der nôt- wie auch der liet-Fassung in sich vereinen, wurden sie allenfalls als Zulieferer von Lesarten für die kritischen Ausgaben nach A, B und C wahrgenommen. Erst die Einsicht in die Unmöglichkeit einer verbindlichen Stemmagliederung der Handschriften hat die eingehendere Befassung mit diesen Nebenredaktionen beflügelt und die Stimmen nach eigenen Ausgaben laut werden lassen.
Redaktion D ist mit sieben Textzeugen – den weitgehend vollständigen Handschriften D und b sowie den Fragmenten N, P, S, V und AA – gut überliefert. Trotz der generellen Übereinstimmungen zwischen den Handschriften ist eine Ausgabe nach einer Leithandschrift nicht zielführend. Vielmehr erfordern D und b eine Paralleledition, da sie im Detail immer wieder eigene Wege gehen und ein ›Grundtext‹ *D daher nicht rekonstruierbar ist. Mit dieser synoptischen Ausgabe nach D und b soll die redaktionelle Erfassung des ›Nibelungenlieds‹ vorangetrieben werden.