Die Untersuchung führt über drei Schritte. Im ersten Schritt beschreibt der Autor die Verbindung der postulierten Gleichheit der Souveräne mit der Völkerrechtssubjektivität der Belligerenten nach den bis gegen 1800 vorliegenden Völkerrechtstheorien. Im zweiten Schritt werden die Wandlungen dieser Theorien während des 19. und frühen 20.Jahrhunderts dargelegt, die die Aberkennung der Völkerrechtssubjektivität und der souveränen Staatlichkeit der Opfer von Kolonialherrschaft durch die europäischen Kolonialregierungen und die Regierung der USA begründen sollten. Im dritten Schritt folgt die Analyse der zeitgenössischen Theorien des Kolonialkriegs als „totaler“ Krieg jenseits der Grenzen des Kriegsvölkerrechts.