Staatliches Handeln hat stets dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu genügen. Um ein Ziel zu erreichen, müssen Maßnahmen wirksam sein und die eingesetzten Ressourcen in einem möglichst günstigen Verhältnis zu dem angestrebten Ergebnis stehen. Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen dienen der Klärung, ob diese Voraussetzungen zutreffen. Allerdings wurden sie in der Vergangenheit in der Bundesverwaltung nur sehr selten durchgeführt oder waren häufig mit methodischen Mängeln belastet. Die vorliegende Schrift des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung soll als Handreichung für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen dazu beitragen, dass diese künftig den notwendigen Anforderungen entsprechen, um effektives und effizientes staatliches Handeln zu gewährleisten.