Der vorliegende Band des zweiten Wiener Kolloquium zur Antiken Rechtsgeschichte widmet sich den rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen der sportlichen und musischen Wettkämpfe des klassischen Altertums. Der zeitliche Rahmen erstreckt sich von der Archaik bis in die Spätantike (8. Jh. v.Chr. – 6. Jh. n.Chr.). Das Regelwerk der Agone, ihre Finanzierung sowohl aus öffentlichen Mitteln wie auch aus privaten Zuwendungen vermögender Sponsoren und die Ausbildung der Sportler bilden den ersten Schwerpunkt. Siegespreise und Privilegien, die den sozialen Status von Sportlern und insbesondere Wettkampfsiegern bestimmten und für die Attraktivität der Agone ausschlaggebend waren, stehen im Mittelpunkt weiterer Beiträge. Derartige Fragen waren stets Gegenstand einer „Sportpolitik“, die unter den kleinräumigen Gegebenheiten der klassischen griechischen Stadtstaaten anderen Spielregeln folgte als etwa im Imperium Romanum, wo der Kaiser versuchte uniforme, reichsweite Bestimmungen durchzusetzen. Unterschiede im Konzept von Sport und Wettkampf bei Griechen und Römern werden aufgespürt und unter anderem anhand der Gladiatorenspiele als einem spezifisch römischem Sonderfall illustriert. Ein weiterer Aspekt ist der Blick auf das Ende der klassischen griechischen Agonistik aus der römischen Perspektive: Das christlich gewordene Kaisertum duldete die heidnischen Agone nicht mehr, entwickelte aber gleichzeitig mit den spätantiken Zirkusspielen und ihren Wagenrennen und Tierhatzen neue Formen des Wettkampfs und der Volksbelustigung.