Der japanische Gesetzgeber hat die gesetzlichen Vorschriften für gemeinnützige Rechtsträger über hundert Jahre unverändert gelassen. Seit dem Jahr 1998 wurde die gesetzliche Dogmatik gemeinnütziger Rechtsträger jedoch schrittweise grundlegend reformiert. Dies geschah in Japan vor dem Hintergrund des Rückgangs sozialstaatlicher Leistung einerseits und der Stärkung privaten gesellschaftlichen Engagements andererseits. Sandra Schuh untersucht im Schwerpunkt die rechtliche Spannweite der Reform von japanischen Vereinen und Stiftungen in zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht sowie aus rechtsvergleichender Perspektive die deutschen Regelungen.