Glaubwürdigkeits- und Schuldfähigkeitsgutachten sind im Strafverfahren von großer Bedeutung. Sie werden zuweilen auch dann in Auftrag gegeben, wenn der zu Begutachtende die für eine Untersuchung erforderliche Einwilligung versagt. Der Sachverständige muss dann auf andere Weise vorgehen. Die Arbeit geht der Frage nach, ob es im Falle der Untersuchungsverweigerung zulässig ist, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Außerdem wird überprüft, welchen Wert auf diese Weise zustande gekommene Gutachten haben können. Hierbei wird sowohl die Sichtweise von Richtern als auch von Sachverständigen beleuchtet. Im Ergebnis kann es die Amtsaufklärungspflicht in Ausnahmefällen erfordern, solche Gutachten einzuholen. Dieses Ergebnis lässt sich auch aus menschenrechtlicher Sicht halten.