Dem Grundgesetz eignen Normativität und Positivität wie jedem Gesetz. Doch hebt es sich über das einfache Gesetz
hinaus kraft seines Vorrangs und seines Selbstands. Der nunmehr vorgelegte Band XII des Handbuchs des Staatsrechts widmet sich zunächst der Normativität der Verfassung. Er zeigt zudem, dass die Verfassung auch den Willen zur Selbstbehauptung gegen innere und äußere Gefahren bekundet. In diesem Sinne ist die Verfassung eine abwehrbereite Demokratie. Der damit angesprochene Schutz der Verfassung ist ebenfalls Thema des vorliegenden Bandes.