Physische Gewalt war Bestandteil der Ausübung von Macht und Gerichtsgewalt im Mittelalter. Als Androhung präsent, konnte auf sie demonstrativ verzichtet oder ihre Anwendung mit expressiver Deutlichkeit vorgenommen werden. Indem der Umgang mit Gewalt und die Legitimität von Herrschaftsausübung wechselseitig aufeinander bezogen blieben, spiegelte sich die Gewaltpraxis in Formen des Widerstands und zeigt beider Verhältnis als Ausdruck einer spezifischen politischen Kultur.
Nicht um eine herrschaftstheoretische Definition von Gewalt geht es den dreizehn hier versammelten Beiträgen, sondern um eine exemplarische Beschreibung von signifikanten Einzelfällen und den internationalen wie interkulturellen Vergleich anhand von Beispielen aus der Geschichte Europas und des arabisch-islamischen Raumes.