Tarifverträge und deren Interpretation bzw. Auslegung haben für Beschäftigte eine sehr hohe Bedeutung. Sind doch hier die Mindeststandards der materiellen Beziehungen zwischen Beschäftigte und Arbeitgeber festgelegt. Eine gute Kenntnis des Tarifvertrags ist auch für Betriebsräte äußerst wichtig, wenn sie u.a. ihrer Überwachungspflicht gem. § 80 Abs.1, Ziffer 1 BetrVG gerecht werden wollen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist vielfach unbekannt und von daher wird die Reichweite von tariflichen Ansprüchen oft verkannt. Manche Rechte von Beschäftigten werden deshalb nur ungenügend beachtet oder bleiben ganz unberücksichtigt.

Die Neuauflage des Kommentars soll Hilfestellung für die betriebliche Praxis leisten, deshalb haben wir Wert auf eine praxisorientierte, betriebsnahe Kommentierung gelegt. Die Rechtsprechung und die Gesetzeslage wurde bis Oktober 2013 berücksichtigt.