Bereits mit der Einführung des ersten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2015 war offensichtlich, dass mit dieser Reform nicht alle Probleme in der Pflege aus der Welt geschafft sind. Stattdessen zeichnete sich damals ab, dass die Ausgestaltung der Pflege ein kontinuierlicher Prozess ist, der laufend an die realen Entwicklungen angepasst werden muss.

Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Eckpunktepapier zur Pflegereform 2021 erneut Bereiche identifiziert, die neu strukturiert werden sollen, um damit die gesamte Versorgungsqualität in Deutschland zu erhöhen: Verbesserungen in der stationären Pflege, Stärkung der häuslichen Pflege, Vermeiden der Pflegebedürftigkeit, Stärkung der beruflichen Pflege und systemgerechte Finanzierung.

Mit dem Praxishandbuch Pflegestärkungsgesetz behalten Betreiber einer Pflegeeinrichtung den Überblick über alle Entwicklungen in der Reformgesetzgebung.