Die Arbeit befasst sich mit den Besonderheiten der Dritthaftung von Rechtsanwälten nach deutschem und US-amerikanischem Recht. Mit Blick auf die besondere Stellung von Rechtsanwälten wird aufgezeigt, dass die durch Rechtsprechung und Literatur entwickelten Grundsätze der Expertenhaftung nicht übertragen werden können. Am Beispiel des für die juristische Praxis bedeutsamen Legal Due Diligence Reports wird anschließend dogmatisch untersucht, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung gegenüber Drittempfängern entstehen kann. Zudem wird der wachsende Einfluss der US-amerikanischen Vertragspraxis beleuchtet und analysiert, ob die Übernahme von anglo-amerikanischen Gestaltungsmitteln zur Haftungsbegrenzung in Deutschland sinnvoll ist.