Die Gestaltung von Vergütungssystemen und die Leistungsbewertung unterliegen subjektiven Einflüssen durch die Vergütungsinstanz. Korrekturfaktoren stellen eine Möglichkeit dar, die Vergütung anzupassen, wenn unkontrollierbare Entwicklungen auf die Zielerreichung wirken. Mithilfe von Clawback-Regelungen sollen Manipulationen in der Berichterstattung reduziert werden, indem eine bereits zuvor ausgezahlte oder zugesagte Vergütung zurückgefordert werden kann. Ob Korrekturfaktoren oder Clawback-Regelungen ausgeübt werden, liegt jedoch im Ermessen der Vergütungsinstanz. In der Arbeit werden daher die Zusammenhänge zwischen der Gestaltung und Ausübung von Ermessenspielräumen auf das Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mithilfe von Experimenten untersucht.