Alt und Neu schnell nachschlagen: Umfassend und präzise informiert mit der Synopse zum Asylbewerberleistungsgesetz

Mit dem "Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes" sowie dem "Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung asylsuchender und geduldeter Ausländer" ist der Gesetzgeber seiner vom Bundesverfassungsgericht auferlegten Verpflichtung nachgekommen, für den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen:

Herausnahme von Opfern von Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Arbeitsausbeutung aus dem Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
Keine akzessorische Leistungseinschränkung für Familienangehörige mehr
Absenkung der Wartezeit betreffend des Überganges zu SGB XII-Leistungen
Anhebung der Höhe der Grundleistungen
Sofortiger Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende (Bildungspaket)
Abkehr vom Sachleistungsprinzip durch Vorrang des Geldleistungsprinzips nach der Erstaufnahmezeit
Änderungen beim Erwerbstätigenfreibetrag und beim berücksichtigungsfähigen Einkommen
Einführung eines Vermögensfreibetrages
Einführung einer Ein-Jahres-Frist bei rückwirkender Leistungserbringung
Neuer Aufwendungsersatzanspruch im Notfall ("Nothelferregelung")
Neuregelung der Wohnsitzauflage bei nicht gesichertem Lebensunterhalt und Anspruch auf Sozialleistung im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht

Schnelle Einarbeitung in das neue Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) garantiert:

Absatzgenaue Gegenüberstellung des alten und neuen Wortlauts
Optische Hervorhebung der Änderungen: Was gilt künftig?
Umsetzungshinweise durch die Gesetzesbegründung zum jeweiligen Paragrafen
Erläuterungen und Übersichten zum neuen Leistungspaket