§§ 108 a und b GO NRW, die durch Gesetz vom 3. Februar 2015 völlig neu gefasst beziehungsweise eingefügt worden sind (mit einigen ergänzenden Vorschriften der GO NRW).
die hier relevanten Auszüge aus dem Drittelbeteiligungsgesetz
Verordnung über das Verfahren für die Wahl einer Vorschlagsliste der Beschäftigten für die Bestellung von Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern in fakultativen Aufsichtsräten (Wahlverordnung für Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in fakultativen Aufsichtsräten – AvArWahlVO)
Begründung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, der dem Gesetz vom 3. Februar 2015 zugrunde liegt. Darin erläutert die Landesregierung die von ihr eingebrachte Neuregelung der §§ 108 a und b GO NRW.