Seit 2015 ist das "Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit" in Kraft. Die neuen Regelungen gelten für die Geburten ab dem 01. Juli 2015. Ab diesem Zeitpunkt können Eltern zwischen dem Bezug von (Basis-) Elterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Denn: Der Bezug des bisherigen Elterngeldes ist weiterhin möglich. Die Neuauflage des Basiskommentars kommentiert alle wichtigen Regelungen:

Längerer Elterngeldbezug bei Teilzeitarbeit und Partnerschaftsbonus
Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom ElterngeldPlus
Neuregelung ermöglicht flexiblere Elternzeit
Elterngeld bei Mehrlingen
Die Autorinnen:

Inge Böttcher, Rechtsanwältin in Delmenhorst, Referentin in der Erwachsenenbildung mit Schwerpunkt Arbeitsrecht, Betriebsverfassung und Frauen, zahlreiche Veröffentlichungen.
Dr. Bettina Graue, Juristin und Rechtsberaterin in der Arbeitsnehmerkammer, Bremen,